Neues DGUV Test Prüfzeichen Aktive Beleuchtung bei Warnkleidung

Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung liegt im Trend. LEDs oder Lichtleitern bieten Herstellern moderne Gestaltungsmöglichkeiten. DGUV Test hat nun die Sicherheitsanforderungen an entsprechende Warnkleidung festgelegt und ein neues Prüfzeichen entwickelt.

Aktive Beleuchtung von Warnschutzkleidung im Testlabor. - © DGUV

Baustellenarbeiter auf der Autobahn, Kinder auf dem Schulweg, Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit: Sie alle können sich durch Warnbekleidung vor Unfällen schützen. Bisher besteht Warnkleidung, auch bei Workwear, Berufsbekleidung und persönlicher Schutzausrüstung (PSA), vorrangig aus fluoreszierendem und retroreflektierendem Material.

Retroreflektierende Materialien sind im Dunklen aber nur sichtbar, wenn sie durch eine Lichtquelle angestrahlt werden. Durch aktiv leuchtende Lichtquellen wie z.B. LEDs oder Lichtleitern wird diesem Umstand entgegengewirkt., d.h. Personen sind somit auch außerhalb vom Scheinwerferlicht zu sehen.

Mitarbeitende der im Institut für Arbeitsschutz (IFA) angesiedelten DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle und von der BG Verkehr haben sich gemeinsam dem Thema angenommen, um Anforderungen zu entwickeln. In der Folge wurden die bisherigen DGUV Test Prüfgrundsätze zu Warnkleidung um die Anforderungen für Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung erweitert und in den neuen Prüfgrundsätzen "GS IFA P17" veröffentlicht.

Was wurde untersucht?

In Feldversuchen mit Probanden, die aktiv leuchtende Warnkleidung trugen, wurde die Sicherheit im natürlichen Umfeld getestet. Durch die Forschungsergebnisse konnten wichtige Fragen beantwortet werden: Wie groß sollten leuchtende Elemente sein, wie stark sollten sie leuchten und über welche Distanz sind sie sichtbar? Was ist die minimale, was die maximale Leuchtdichte, damit die Lichtelemente einerseits gut sichtbar sind und andererseits nicht blenden?

Darüber hinaus mussten elektronische Anforderungen geklärt werden: Wie können Batterien, Akkus und Kabel sicher in die Kleidung eingebaut werden? Hält die Beleuchtung auch eine Acht-Stunden-Nachtschicht ohne Batteriewechsel durch? Wie heiß dürfen Lichtelemente werden?

Ergebnisse flossen in Normung für Warnkleidung ein

In einem neu eingerichteten Labor und mithilfe einer speziellen Leuchtdichtekamera kann nun im IFA die Leuchtdichte auch von leuchtenden Flächen u.a. an Warnwesten vermessen und bewertet werden.

Die Forschungsergebnisse flossen in die neu erarbeitete Norm DIN/TS 91418 ein. Auch dort können die Anforderungen an Hersteller eingesehen werden. Käufer können bei Warnkleidung mit LED-Elementen in Zukunft somit neben den bestehenden Warnkleidungs-Standards DIN EN ISO 20471:2017-03 und DIN EN 17353:2020-11 auf die Kennzeichnung mit der Norm DIN /TS 91418 2021- 07 achten.

Kennzeichen für sichere Produkte

Für geprüfte und zertifizierte Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung hat DGUV Test zudem das Prüfzeichen „Sichere aktive Beleuchtung“ entwickelt. Dieses kennzeichnet sichere Produkte.

Fazit von Corina Walther, DGUV Test Fachzertifiziererin: "Aktiv leuchtende Lichtelemente in Warnkleidung müssen grundsätzlich mit Augenmaß eingesetzt werden, denn zu helle und blinkende Lichtelemente können andere Straßenverkehrsteilnehmende blenden. Korrekt verwendet sind sie eine gute Ergänzung zu heller Kleidung und retroreflektierendem Material."